14.01.2011

Gleichbehandlungsgesetz: Einkommensbericht mit dpw-Report

dpw-Report unterstützt Sie bei der Erstellung des Einkommensberichts nach dem Gleichbehandlungsgesetz Paragraf 11a .

Unternehmen, die dauernd mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, müssen mit 1. Jänner 2011 Einkommensberichte erstellen.

Der anonymisierte Bericht ist erstmals für das Jahr 2010 zu erstellen und den Betriebsräten im ersten Quartal 2011 zu übermitteln:

Ausschnitt_Einkommensbericht_Gleichbehandlungsgesetz

Download Einkommensbericht (PDF, 12 KB)

Dieser Einkommensbericht hat folgende Angaben zu enthalten:

  • die Anzahl der Frauen und Männer in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder betrieblichen Verwendungsgruppen;
  • die Anzahl der Frauen und Männer in den - wenn verfügbar - einzelnen Verwendungsgruppenjahren;
  • das arbeitszeitbereinigte Durschnitts- oder Medianeinkommen von Männern in den jeweiligen Verwendungsgruppen und - wenn verfügbar - Verwendungsgruppenjahren.

Gibt es kein Verwendungsgruppenschema, so sind anstelle von Verwendungsgruppen Funktionsgruppen entsprechend der betrieblichen Tätigkeitsstruktur zu bilden.

dpw-Report unterstützt Sie bei der Erstellung gültiger Einkommensberichte.

Sie möchten mehr dazu erfahren? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

 

 

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