06.08.2009

Arbeitsmarktpaket 2009

Hier informieren wir Sie über das Arbeitsmarktpaket II. Kernpunkte des Pakets sind Verbesserungen bei der Kurzarbeit, der Altersteilzeit, der Bildungskarenz, beim Solidaritätsprämienmodell sowie die Einrichtung einer Jugendstiftung.

 

Die Kernpunkte des Pakets im Überblick:

 

  1. Abschaffung des Bonus-Malus-Systems beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag.
  2. Altersbonus: Arbeitgeber müssen künftig, befristet bis Ende 2013, auch für Beschäftigte zwischen dem 57. und 58. Lebensjahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen
  3. Altersteilzeit:
    • Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft fällt weg
    • Kostenersatz 90% (kontinuierliche Altersteilzeit) bzw. 55% (Blockmodell)
    • Mindestzugangsalter bis 2010: 53 Jahre für Frauen, 58 Jahre für Männer, ab 2001 jährliche Anhebung um sechs Monate
    • für Teilzeitkräfte: schon ab einem Beschäftigungsausmaß von 60% der Normalarbeitszeit möglich (bisher 80%)
  4. Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz: Eine Übergangsregelung wird verlängert, die verhindert, dass die Lohnnebenkosten erhöht werden (über 2009 bis 2011).
  5. Bildungskarenz: Verkürzung der Mindestbeschäftigungsdauer (sechs Monate statt eines Jahres) und Mindestdauer (zwei Monate statt drei Monate)
  6. Kurzarbeit:
    • Verlängerung der Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate möglich
    • AMS übernimmt ab dem 7. Monat die erhöhten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung
  7. Nachtschwerarbeitsgesetze: Der Nachtschwerarbeitsbeitrag wird bis einschließlich 2013 beibehalten und nicht angehoben.
  8. Arbeitslosengeld: Aufwertung um die Inflation
  9. Arbeitsstiftung für jugendliche Arbeitslose
  10. Ausländerbeschäftigungsgesetz: EU-konforme Regelung für Arbeitsgesellschafter.
  11. Krankenversicherung: Für Personen, die aufgrund zu hohen Partnereinkommens keine Notstandshilfe bekommen, wird der Aufwand für die Krankenversicherung übernommen. Verlängerung des Übergangsgeldes bis 2015.
  12. Solidaritätsprämienmodell: Beim Solidaritätsprämienmodell reduzieren mehrere Beschäftigte in einem Unternehmen ihre Arbeitszeit, um im Gegenzug einen Arbeitlosen oder – und das ist neu – einen Lehrling aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung zu beschäftigen. Damit ist es dem Betrieb auf kostengünstigem Weg möglich, seine Facharbeiter selbst auszubilden.

 

 

 

 

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