19.04.2007

SV-Anmeldung vor Arbeitsantritt

Künftig müssen Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Die Anmeldung der Arbeitnehmer muss künftig noch vor Dienstantritt erfolgen. Besonders einfach funktioniert das mit der Aviso-Meldung von dpw-Lohn. Nach der derzeitigen Rechtslage sind neue Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen bei der Sozialversicherung anzumelden.  Durch die neuen Bestimmungen, die spätestens im Herbst 2007 in Kraft treten sollen, muss noch vor Arbeitsbeginn ein Aviso für eine Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgen. Die vollständige Anmeldung (über ELDA) muss innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitantritt erfolgen.

Aviso-Meldungen mit dpw-Lohn

Für diese Neuerung gibt es bei dpw-Lohn eine eigene Funktion - die Aviso-Meldung. Diese ermöglicht den Usern die Kurzanmeldung rasch und unbürokratisch durchzuführen:

  • gesetzeskonform werden Name, Vorname und das Geburtsdatum des neuen Arbeitnehmers eingetragen
  • ein Mouseklick genügt und die erstellte Meldung wird über die Datendrehscheibe an die Sozialversicherung übermittelt

Mit dpw-Lohn ist Ihre Personalverrechnung immer auf der sicheren Seite.  Allein für die Implementierung von Gesetzesnovellen beschäftigt dpw ein Team von Lohnverrechnungs-Expertinnen. Sie stellen sicher, dass gesetzliche Änderungen zeitnah in der Software umgesetzt werden.

 

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Kunden über dpw

„Gesetzliche Änderungen erhalten wir stets zeitgerecht und verlässlich in Form von Updates. Mit dpw haben wir einen verlässlichen Partner an unserer Seite, der uns nie im Stich lässt."
Mag. Werner Fischl,
Leiter Personal, Recht und Organisation, HUMANOMED Krankenhaus Management GmbH

 

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